Was sich für die Betreiber von Webseiten ändert und wo Handlungsbedarf besteht
Ob Sie „nur“ ein Kontaktformular auf der Webseite anbieten, einen kompletten Onlineshop betreiben oder Newsletter anbieten – sobald Kundendaten erhoben werden, heißt es wachsam zu bleiben.
Webseitenbetreiber sind nicht nur in der Pflicht, den Datenverkehr gegen unbefugtes Mitlesen abzusichern, sondern auch dazu verpflichtet, ein Einverständnis der Kunden einzuholen. Diese Daten müssen verschlüsselt übertragen werden und die Webseite technisch in der Lage sein, die Ausgabe über https statt http erfolgen zu lassen. Erst dann erscheint in der Webbrowser-Adresszeile das grüne Schloss-Symbol, welches eine gesicherte Verbindung darstellt.
Zudem muss auch eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitgestellt werden, die im Falle von Kontaktformularen oder Formulare zur Eintragung von Newslettern vom Kunden als gelesen gekennzeichnet werden, bevor es abgesendet werden kann. Die unbedingte Zustimmung gilt übrigens auch für den Einsatz von sog. Tracking-Tools bzw. Social Media Plug-ins.
Interessant: Google wird ab Juli 2018 in seinem Chrome-Browser Webseiten ohne HTTPS mit einem „Gefahrensymbol“ kennzeichnen, selbst wenn auf der Seite kein Onlineshop oder Kontaktformular zu finden ist.
Das Positive daran
Wer schon frühzeitig auf HTTPS umsteigt wird belohnt! Googles SEO-Experten selbst haben sich in einer Stellungnahme zu dem Thema geäußert und erklärten, dass mit HTTPS ausgestattete Webseiten bereits jetzt innerhalb der Suchergebnisse besser ranken! Ein Umstieg ist also aus SEO-Sicht schon jetzt sinnvoll.